Nebenkosten

Die Nebenkosten sind die Kosten, welche Mieter zusätzlich zu ihrer Miete zahlen müssen. Diese werden in der Regel schon bei Abschluss des Mietvertrages vereinbart. Allerdings darf nicht alles als Nebenkosten berechnet werden. Daher sollten Mieter auch stets die Abrechnung der Nebenkosten überprüfen und nachsehen, was berechnet wurde.

Was als Nebenkosten berechnet werden darf

Vermieter dürfen Kosten als Nebenkosten berechnen, welche den Mieter betreffen. Zum Beispiel die Grundsteuer, welche im Mietvertrag angegeben ist. Auch die Wasserkosten, wie die Heizkosten dürfen als Nebenkosten berechnet werden, da dies der Verbrauch des Mieters ist. Die Höhe der Kosten richtet sich demnach auch nach dem Verbrauch. Des Weiteren dürfen Kosten für das Abwasser in der Abrechnung auftauchen und vom Vermieter berechnet werden. Die Abwasserkosten sind die Gebühren für das Nutzen der Entwässerungsanlage. Nicht zu vergessen sind auch die Nebenkosten für den Hausmeister, für die Müllabfuhr, für den Fahrstuhl, falls einer vorhanden ist und unter anderem auch Kosten für die Schornsteinreinigung und für Wascheinrichtungen. Gibt es eine Sauna im Haus oder gar ein Schwimmbad, dürfen auch hier Nebenkosten berechnet werden, welcher der Mieter zahlen muss. Die Nebenkosten müssen im Mietvertrag angegeben werden. Zudem muss der Vermieter jährlich eine Nebenkosten Abrechnung an die Mieter schicken, welche als Übersicht dient.

Kosten, welche nicht als Nebenkosten berechnet werden dürfen

Natürlich gibt es auch Kosten für den Vermieter, welche dieser nicht als Nebenkosten berechnen darf. Verwaltungskosten, welche für das Büro oder für eine Verwaltungsfirma anfallen, dürfen nicht als Nebenkosten berechnet werden. Diese gehen den Mieter nichts an und der Vermieter muss selber dafür aufkommen. Auch arbeiten am Gebäude, wie Renovierungen oder Malerarbeiten, dürfen nicht in den Nebenkosten auftauchen. Auch hier muss sich der Vermieter allein um die Kosten kümmern. Nicht zu vergessen sind Lampen im Haus, wie auch Pflanzen. Sollte ein Mieter feststellen, dass der Vermieter solche Kosten als Nebenkosten berechnet hat, muss er sich sofort an den Vermieter wenden und dies abklären. Auch wenn der Mieter merkt, dass die Nebenkosten plötzlich erhöht sind, kann dieser einen Einblick in alle Rechnungen verlangen. Der Vermieter muss diesen Einblick gewähren. Schwierig wird dies nur, wenn der Vermieter weit weg wohnt. Denn Kopien der Rechnungen muss er nicht verschicken.

Viele Vermieter versuchen es immer wieder, die Mieter über das Ohr zu hauen und Kosten zu berechnen, welche nicht als Nebenkosten berechnet werden dürfen. Auch gibt es Vermieter, die nicht genau wissen, was berechnet werden darf. Mieter sollten da auch nicht einfach wegsehen, sondern sich sofort darum kümmern.

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